4. Rufen Sie den Feuerwehr- und Rettungsdienst (112) oder die Polizei (110)
Bei Unfällen mit Verletzten sollten Sie immer den Feuerwehr- und Rettungsdienst rufen. Falls eine Notrufsäule in der Nähe ist, nutzen Sie diese. Wenn es sich um einen schweren Verkehrsunfall handelt, Personen verletzt sind und/oder ein Streitfall herrscht, sollten Sie unbedingt auch die Polizei anrufen. Vor allem bei Personenschäden ist ein Polizeiruf Pflicht.
Für eine genaue Unfallmeldung können Sie sich an folgende Punkte halten:
- Wer spricht? Nennen Sie ihren Vor- und Nachnamen.
- Was ist passiert? Schildern Sie den Unfall.
- Wie viele Verletzte? Sehen Sie in den beteiligten Fahrzeugen nach Verletzten.
- Wo ist es passiert? Nennen Sie den Unfallort.
Hinweis: Bei Kleinschäden ohne verletzte Personen ist es ausreichend, wenn Sie und die Unfallbeteiligten den Unfall selbst aufnehmen.
In folgenden Situationen sollten Sie unbedingt die Polizei benachrichtigen:
- Unschlüssigkeit des Unfallhergangs
- Verletzte Personen
- Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen
- Verdacht auf einen mutmaßlichen herbeigeführten Unfall
- Fahrerflucht