Schadensmeldung

Schadensmeldung & Verpflichtung

Mitteilung des Versicherungsnehmers oder eines Dritten über den Eintritt eines Schadens zu einem Versicherungsvertrag bei seinem Versicherungsunternehmen. Der Schädiger ist verpflichtet innerhalb einer Woche den verursachten Schaden bei seiner Versicherung zu melden. Diese Schadenmeldung kann telefonisch, über eine Versicherungsagentur, schriftlich an den Versicherer oder bei manchen Gesellschaften auch digital über das Internet erfolgen. Bei klarer Haftungslage und fremd verursachten Unfällen ist dagegen eine Meldung des Unfallgeschädigten an die eigene Kfz-Versicherung nicht erforderlich.

Geschädigter

Sind Sie Geschädigter?


Als Geschädigter müssen Sie nicht auf die Schadensmeldung des Unfallgegners warten, sie können stattdessen können Sie sich über den Zentralruf der Autoversicherer informieren. Über den Zentralruf der Autoversicherer erhalten Sie kostenfrei Auskunft über die Versicherung des Unfallgegners. Dafür reicht die Angabe des Kennzeichens und des Schadenstags.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Zentralruf nicht die Schadenmeldung bei der gegnerischen Versicherung ersetzt. Es beschleunigt lediglich die Regulierung des Schadens. Als Sachverständigenbüro übernehmen wir dies gerne für Sie.

Für den Geschädigten ist es zusätzlich wichtig zu wissen, dass der Zentralruf keine staatliche Institution ist und dementsprechend auch kein neutrales Unternehmen. Der Zentralruf ist ein Wirtschaftsunternehmen und wird von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG betrieben und gehört der deutschen Versicherungswirtschaft laut dem Handelsregister. Das bedeutet im Rückkehrschluss, dass der Zentralruf nicht immer im Sinne des Unfallgeschädigten handelt, daher übernehmen wir als Sachverständigenbüro dies gerne für Sie.

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