Die Schadensregulierung

KFZ Schadensregulierung

Schrittweise zur Schadensregulierung

Gutachter Kontaktieren

1. Kontaktieren Sie bei einem Haftpflichtschaden einen unabhängigen Kfz-Gutachter


Um Ihnen jede Hilfe, die Sie nach einem Unfall benötigen, bieten zu können, sind wir in Frankfurt und Umgebung 7 Tage die Woche und 24 Stunden für Sie erreichbar und auch in kürzester Zeit vor Ort für Sie da. Bei uns werden keine Anfahrtspauschalen berechnet! Bei unverschuldeten Unfällen gilt: Für jegliche Kosten, wie die der Schadensregulierung, sowie Kfz-Gutachten und falls nötig Anwaltskosten, kommt die gegnerische Versicherung auf. Die Ausnahme bilden Bagatellschäden, deren Reparaturkosten nicht die Bagatellgrenze von 750€ überschreiten.

Rufen Sie uns unverzüglich nach einem Unfall an und wir sind innerhalb kürzester Zeit für Sie vor Ort.

Telefonnummer: (+49) 06102-8656723 oder Mobil: (+49) 0178-6664484

KFZ Gutachten Frankfurt

2: Schadensermittlung – Ihr Gutachten innerhalb von 24 Stunden!


Die Ermittlung des Unfallschadens durch unsere Kfz-Sachverständigen erfolgt, je nach Sachverhalt, direkt vor Ort, in einer Kfz-Werkstatt oder auch bei Ihnen Zuhause. Somit können wir für Sie alle Schadenspositionen und die damit verbundenen Ansprüche auf Entschädigungen gegenüber der Versicherung geltend machen.

Nicht selten stecken hinter einem vermeintlich angenommenen Bagatellschaden, bspw. einem Kratzer, weitere Folgeschäden, die Sie im Nachhinein durch weitere Reparaturen teuer zu stehen kommen können. Deshalb empfehlen wir Ihnen auch bei einem anscheinend geringen Ausmaß des Unfallschadens immer einen Gutachter aufzusuchen. Wir nehmen uns rund um die Uhr Zeit für Sie und halten nicht nur die sichtbaren Schadenspositionen fest, sondern auch die auf den ersten Blick nicht sichtbaren Schäden. Als Unfallgeschädigter ist auch diese Leistung für Sie kostenfrei!

Rufen Sie uns unverzüglich nach einem Unfall an und wir sind innerhalb kürzester Zeit für Sie vor Ort.

Telefonnummer: (+49) 06102-8656723 oder Mobil: (+49) 0178-6664484

 

Bestehen Sie auf Ihr Recht

Schritt 3: Kfz Haftpflichtgutachten- Bestehen Sie auf Ihr Recht!


Damit Sie alle Schadenspositionen nach einem Unfall erstattet bekommen und all Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können, ist ein Haftpflichtgutachten unerlässlich. Mit der Beauftragung des Gutachtens sollten sie unbedingt ein unabhängiges Kfz Sachverständigenbüro aufsuchen, denn beauftragen Sie einen Kfz-Sachverständigen über die Versicherung, geht Ihnen viel Geld verloren! Mit unvollständigen Gutachten schaffen es Versicherungen jährlich mehrere Milliarden einzusparen.

Deshalb erhalten Sie in unserem unabhängigen Kfz- Sachverständigenbüro Becht ein vollständiges Haftpflichtgutachten, indem wir auch noch so kleine Details für Sie im Gutachten festhalten. Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen, sodass für Sie keinerlei Kosten entstehen.

Schaden melden

Schritt 4: Melden Sie den Kfz- Haftpflichtschaden unverzüglich bei der gegnerischen Versicherung

Setzen Sie sich direkt nach einem Unfall mit unserem Kfz-Sachverständigenbüro in Verbindung um eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen. Sind Sie der Schädiger, so sollten Sie innerhalb einer Woche den Kfz- Haftpflichtschaden bei Ihrer Versicherung gemeldet haben. Sind sie der Geschädigte, so einigen Sie sich nicht auf einen Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung. Innerhalb von 24 Stunden erstellen wir ein Gutachten und übernehmen für Sie die Abwicklung mit der Versicherung.

Neben einem Kfz-Gutachter haben Sie, je nach Sachlage, auch das Recht einen Rechtsanwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, zu beauftragen. Als Geschädigter werden die Kosten für den Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen. Mit einem Rechtsanwalt ist der Prozess rund um Ihren Fall deutlich schneller abgewickelt, sodass Sie Ihre Entschädigung des Unfallschadens schnell und reibungslos erhalten. Denn nach einem unverschuldeten Unfall können zwischen Geschädigtem und Schädiger Uneinigkeiten auftreten, die sich bis zu einem Gerichtsprozess ziehen können. Um dies von Anfang an zu umgehen, empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Hinweis: Als Geschädigter haben Sie keine Meldepflicht gegenüber Ihrer eigenen Versicherung, es sei denn die Meldepflicht ist in Ihrem Vertrag festgelegt. Bei Verschuldung des Unfalls, auch bei einer Teilschuld, müssen Sie den Schaden umgehend Ihrer eigenen Versicherung melden!

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